Für Ärzte, Krankenpfleger und Pflegekräfte: Praxisnahe Erste-Hilfe-Ausbildung für den gesetzlichen BGB-Pflichtunterricht. BG-gefördert und ZPP anerkannt.
Unsere Kurse sind speziell auf die Anforderungen im Gesundheitswesen zugeschnitten. Praxisnah und gesetzeskonform.
9 Unterrichtseinheiten gemäß § 43 BGB. Pflichtinhalte für alle Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Mit Bescheinigung für Behörden und Arbeitgeber.
Spezifische Inhalte für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Einschl. Dokumentation und Meldewesen.
Sicherer Umgang mit dem automatisierten externen Defibrillator. Übungen am Originalgerät für den Ernstfall im medizinischen Umfeld.
Herz-Lungen-Wiederbelebung mit spezifischen Techniken für Erwachsene. Praktische Übungen am Übungsphantom mit Echtzeit-Feedback.
Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 43 BGB für Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Deine Pflicht ist erfüllt.
Als betrieblicher Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten. Ohne finanzielle Belastung für Dich oder Deinen Arbeitgeber.
Keine trockene Theorie. Wir üben realistische Szenarien aus dem Pflege- und Krankenhausalltag mit modernen Übungsphantomen.
Lerne von erfahrenen Lehrkräften mit medizinischem Hintergrund. Sie kennen die spezifischen Anforderungen im Gesundheitswesen.
Nach der Grundausbildung kannst Du Dich mit einem 8-stündigen Aufbaukurs weiterqualifizieren. Für noch mehr Sicherheit im Notfall.
Kurse auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Früh, spät oder am Wochenende - wir finden einen Termin, der passt.
Alles was Du über den Kurs für Gesundheitsberufe wissen musst.
Nach § 43 BGB benötigen Einrichtungen mit betreuungs- oder pflegebedürftigen Personen mindestens eine Person mit Erste-Hilfe-Ausbildung pro Dienst. Dies gilt für Pflegeheime, Krankenhäuser, Arztpraxen, Tagespflegen und ambulante Pflegedienste.
Ja, als betriebliche Ersthelfer in medizinischen Einrichtungen übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung. Wir sind als ermächtigte Stelle nach DGUV Vorschrift 1 anerkannt.
Die BGB-Grundausbildung (9 UE) ist die Pflichtgrundlage für Gesundheitsberufe. Der Aufbaukurs (8 UE) vertieft das Wissen für spezifische Einrichtungen wie Pflegeheime oder Krankenhäuser und behandelt fortgeschrittene Notfallszenarien.
Ja, unsere Erste-Hilfe-Kurse sind nach DGUV Vorschrift 1 zertifiziert und von allen Berufsgenossenschaften sowie der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) anerkannt. Die Bescheinigung ist für Arbeitgeber und Behörden gültig.
Die Bescheinigung wird von allen Berufsgenossenschaften anerkannt, darunter die BG Verkehr, BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), BG Bau, BG Chemie und weitere. Sie entspricht den Anforderungen der DGUV Vorschrift 1.
Trotz medizinischer Fachkenntnis ist die formelle Erste-Hilfe-Ausbildung nach BGB und DGUV gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichert die Qualität der Notfallversorgung und ist für Versicherungs- und Haftungsfragen relevant. Zudem werden spezifische betriebliche Abläufe trainiert.
Wir helfen Dir gerne persönlich weiter.
Erfülle die gesetzliche BGB-Pflicht und qualifiziere Dich als betrieblicher Ersthelfer. BG-gefördert und ZPP anerkannt.